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In der Sitzung vom 13.06.2022 hat der Gemeinderat der Gemeinde Schirmitz die Kriterien für die Vergabe von Bauplätzen im Baugebiet "Im Gwend" beschlossen.

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie den Kriterienkatalog und die Vergabekriterien aufmerksam durch.

Den Kriterienkatalog finden Sie hier.

Der Bewerbungsbogen ist nun ebenfalls abrufbar. Diesen finden sie hier:        PDF / DOCX

Bitte beachten Sie, dass der 13.06.2022 der Stichtag für die Ermittlung der Punktewerte ist. Dies gilt auch insbesondere für Vereinsmitgliedschaften und Ehrenämter.

Alle bereits registrierten Bewerber wurden über den Beginn des Bewerbungsverfahrens sowie die Bereitstellung des Bewerbungsbogens per E-Mail informiert. 

Zwischenzeitlich ist das Bewerbungsverfahren für die erste Vergaberunde beendet. Derzeit liegen 73 Bewerbungen für die geplanten 35 Bauparzellen vor. Die ausgefüllten Bewerbungsbögen samt Anlagen konnten bis zum 30.09.2022 bei der Gemeinde Schirmitz eingereicht werden. Später eingehende Bewerbungen wurden/werden zurückgestellt und können bei einem eventuellen Nachrückverfahren Berücksichtigung finden. 

Die Abgabe von Bewerbungsbögen als Nachrücker kann postalisch oder durch Einwurf in den Gemeindebriefkasten erfolgen. Bitte klammern Sie Ihre Unterlagen, damit keine Anlagen verloren gehen.

Gerne dürfen Sie ihre Unterlagen auch per Email an uns senden. In diesem Fall bitte ich Sie, alle Unterlagen samt Anlagen in einer Datei zu übermitteln. Bei Einreichung per Email erhalten Sie eine automatische Bestätigung, dass Ihre Unterlagen eingegangen sind.

Die Einreichung per Email kann ausschließlich an die folgende Email-Adresse erfolgen:  

                    bauplatz@vgem-schirmitz.de

Alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen wurden ausgewertet und anhand der erreichten Punktewerte wurde eine Rangliste erstellt. Diese wird, nach Bekanntgabe des Baulandpreises, in der ersten Vergaberunde abgearbeitet. In der Reihenfolge der Rangliste erfolgt die Bauplatzauswahl.

Weitere Informationen:

Der Preis pro m² Grundstücksfläche steht noch nicht fest. Da die Gemeinde die Bauparzellen kostendeckend jedoch ohne nennenswerte Gewinnmarge veräußern möchte, kann die Kalkulation erst erfolgen, wenn der Preis für die Erschließungsmaßnahmen feststeht. Derzeit wird die Erschließung geplant und voraussichtlich ab Mai 2023 ausgeschrieben. Wann mit der Erschließung begonnen werden kann, steht noch nicht fest. Eine Übergabe der Bauparzellen an die neuen Eigentümer erfolgt nach der Fertigstellung der Erschließung und der Vermessung, frühestens im Sommer 2024. Dieser Zeitplan ist jedoch ganz entscheidend von der Entwicklung auf dem Bausektor abhängig. Eine bindende Aussage zur Einhaltung des angestrebten Zeitplanes kann noch nicht getroffen werden.

Die Auswahl der Bauparzellen in der Reihenfolge der Rangliste erfolgt erst nach der Kalkulation des Baulandpreises, sodass Sie zu diesem Zeitpunkt über die Höhe des Kaufpreises informiert sind. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Kaufentscheidung auch den Umstand, dass die Gemeinde die Bauparzellen mit einem Bauzwang innerhalb vom 5 Jahren belegen wird, die auf den Parzellen errichteten Gebäude selbst bezogen und 15 Jahre bewohnt werden müssen und eine Weiterveräußerung durch Absicherung im Grundbuch ausgeschlossen wird. Hierdurch soll unter allen Umständen vermieden werden, dass Grundstücksspekulationen durchgeführt werden.

Nach der Bauplatzauswahl erfolgt zeitnah die notarielle Beurkundung. Sobald der Musterkaufvertrag vorliegt, wird er den jeweiligen Bewerbern zugestellt. Die Grundstücke werden vom Plan weg verkauft, ohne dass die Vermessung in der freien Natur durchgeführt wurde. Als Grundstückgrößen werden die anhand der digitalen Daten errechneten m² herangezogen. Erst nach der Erschließung erfolgt die Vermessung der Parzellen, sodass die endgültige Grundstückgröße feststeht und die Parzellen sichtbar abgemarkt sind. Dieser Umstand macht es notwendig, dass nach der Vermessung eine Messungsanerkennung beim Notar durchgeführt werden muss, in der Lage und Grundstückgröße bestätigt werden. Bei Abweichungen in der Grundstücksgröße, wird der Kaufpreis selbstverständlich angepasst und es muss eine Nach- oder Rückzahlung erfolgen. Erfahrungsgemäß weichen die endgültigen Grundstückgrößen aber nur minimal von den errechneten Werten ab (plus/minus 1-2 m²).

Alle weiteren Informationen werden auf der Homepage der Gemeinde bereitgestellt.

Den Bebauungsplan „Im Gwend“ mit dem gültigen Bauvorschriften finden Sie  hier.

Stand: 17.02.2023


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